Was tun im Trauerfall
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Damit der Arzt die notwendigen Papiere ausstellen kann, halten Sie bitte hierfür den Personalausweis sowie die Chipkarte der Krankenkasse des Verstorbenen bereit.
Danach können Sie mit uns in Verbindung treten, damit wir für Sie alles weitere erledigen können. Wir sind Tag und Nacht telefonisch für Sie erreichbar.
Folgende Dokumente sollten Sie bereit halten:
- vom Arzt ausgestellter Totenschein
- Geburtsurkunde, Personalausweis
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Karte der Krankenkasse
- Rentenbescheide
- Policen von Lebens- bzw. Sterbeversicherungen
- Überlassungsbescheinigung einer eventuell vorhandenen Grabstelle
Aktuelles
eigener Trauersaal - bis zu 40 Sitzplätze
Anschrift
Bestattungsinstitut Hennig GmbH
Geschäftsführer Andreas Hennig
Arsenalstr. 19 - 21
(früher Goethestraße)
19053 Schwerin
Tel.: (0385) 59 23 30
Fax: (0385) 56 58 63
E-Mail:
» info(at)bestattungen-hennig-schwerin(dot)de
Unsere Bürozeiten
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Wir verfügen über Mitarbeiter mit fachlichen Qualifikationen und sind ein nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziertes Bestattungsunternehmen.